Wie alle Tierärzte sind wir rechtlich dazu verpflichtet unsere Leistungen nach der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) abzurechnen. Zusätzlich zu den Leistungen fallen noch die Kosten für Verbrauchsmaterialien und angewandte und/oder abgegebene Medikamete an.
Die aktuelle Version der GOT (15.08.2022) können Sie hier einsehen: GOT (Bundestierärztekammer).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Leistungen direkt abgerechnet werden. Die Zahlung ist in bar oder mit EC-Karte möglich